
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lorentzen & Partners, Statsautoriserede Revisorer ApS
(CVR-Nr. 45 32 89 88)
1. Einleitung
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, der kundenspezifische Auftragsbrief, eine etwaige Datenverarbeitungsvereinbarung sowie etwaige schriftliche Ergänzungen bilden zusammen die Vereinbarung („die Vereinbarung“) zwischen dem Kunden („der Kunde“) und Lorentzen & Partners, Statsautoriserede Revisorer ApS („L&P“).
1.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Geschäftsbedingungen und dem Auftragsbrief hat der Auftragsbrief Vorrang.
1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, den L&P übernimmt, unabhängig von Art, Umfang und Form des Auftragsabschlusses.
2. Leistungen
2.1 Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Auftragsbrief. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.2 L&P kann genannte Mitarbeiter durch andere qualifizierte Mitarbeiter ersetzen.
2.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Zeitangaben Schätzwerte und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
2.4 L&P ist nach der endgültigen Erbringung der Leistung nicht verpflichtet, Berichte oder Beratungen zu aktualisieren.
2.5 L&P ist Mitglied von Kreston Danmark und Kreston International, die aus rechtlich selbstständigen Einheiten bestehen. Andere Kreston-Einheiten sind nicht Teil dieser Vereinbarung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. Qualität und Regulierung
3.1 L&P unterliegt einem internen Qualitätsmanagementsystem.
3.2 L&P unterliegt der Qualitätskontrolle gemäß dem dänischen Wirtschaftsprüfergesetz (revisorloven), den Richtlinien von FSR – danske revisorer sowie den Netzwerkregeln.
3.3 Im Rahmen von Qualitätskontrollen können vertrauliche Informationen im erforderlichen Umfang unter Wahrung der Vertraulichkeit weitergegeben werden.
3.4 L&P hält Folgendes ein:
- Wirtschaftsprüfergesetz und relevante Gesetzgebung
- Geltende ethische Richtlinien
- Ethische Richtlinien des FSR
- Steuerethische Empfehlungen
4. Zusammenarbeit
4.1 Die Parteien informieren sich gegenseitig loyal über wesentliche Angelegenheiten.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich:
- Notwendiges Material zur Verfügung stellen
- Korrekte und vollständige Informationen bereitstellen
- Entscheidungen rechtzeitig treffen
- Interne Ressourcen sicherstellen
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unterstützen
4.3 Der Kunde trägt das Risiko für Fehler, Mängel oder Verzögerungen, die aus unzureichenden Informationen resultieren.
4.4 Mehraufwand, der durch den Kunden verursacht wird, wird gesondert in Rechnung gestellt.
5. Honorar und Zahlung
5.1 Das Honorar wird im Auftragsschreiben festgelegt. Fehlt eine solche Vereinbarung, wird das Honorar nach Zeitaufwand berechnet.
5.2 Stundensätze werden jährlich ohne gesonderte Ankündigung angepasst.
5.3 Ein Pauschalhonorar setzt unveränderte Voraussetzungen voraus. Anpassungen können erfolgen, wenn:
- Geänderte Voraussetzungen
- Informationen waren unvollständig
- Änderungen durch den Kunden verursacht
5.4 Auslagen und angemessene Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.5 Zahlungsbedingungen: 8 Tage netto.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß dem Zinsgesetz berechnet.
5.6 L&P kann bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung zurückhalten.
6. Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
6.1 L&P und seine Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
6.2 Informationen werden nur weitergegeben:
- Mit Zustimmung
- An andere Berater unter Wahrung der Vertraulichkeit
- Wenn gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Qualitätskontrollen
6.3 L&P darf den Namen des Kunden als Referenz verwenden, sofern der Kunde dies nicht schriftlich untersagt.
7. Geldwäschegesetzgebung
7.1 L&P unterliegt dem Geldwäschegesetz und führt Verfahren zur Identifizierung von Kunden durch.
7.2 Die Dokumentation wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt (in der Regel 5 Jahre).
7.3 Bei Verdacht auf Geldwäsche können Informationen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden an die zuständigen Behörden weitergegeben werden.
8. Personenbezogene Daten
8.1 L&P verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
8.2 Sofern L&P als Auftragsverarbeiter tätig ist, unterliegt das Verhältnis einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
9. Elektronische Kommunikation
9.1 Die Parteien akzeptieren elektronische Kommunikation.
9.2 L&P haftet nicht für Verluste infolge von:
- Viren
- Unbefugter Zugriff
- Datenverlust
- Systemfehler
vorausgesetzt, dass die üblichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 L&P haftet nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts unter Berücksichtigung der nachstehenden Einschränkungen.
10.2 Die Gesamthaftung von L&P für Leistungen, die keine Erklärungen mit Sicherheit beinhalten, ist begrenzt auf:
Das Fünffache des für die betreffende Leistung fakturierten und bezahlten Honorars, jedoch maximal 1.000.000 DKK.
Bei laufenden Leistungen wird das Honorar auf Basis der in den letzten 12 Monaten fakturierten und bezahlten Honorare berechnet.
10.3 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der durch die Haftpflichtversicherung von L&P gedeckt ist.
10.4 L&P haftet nicht für:
- Indirekte Schäden
- Betriebsausfall
- Verlust von Firmenwert
- Gewinnverlust
- Folgeschäden
- Datenverlust
10.5 L&P übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten.
Der Kunde darf Berichte ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.
10.6 Wenn Dritten ein Vertrauensschutz (Reliance) gewährt wird, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann ein separates Honorar nach sich ziehen.
10.7 Die Haftungsbeschränkung gilt auch bei grober Fahrlässigkeit, jedoch nicht bei Vorsatz.
11. Interessenkonflikte
11.1 L&P führt eine Konfliktprüfung durch.
11.2 Der Kunde hat unverzüglich auf potenzielle Interessenkonflikte hinzuweisen.
12. Urheberrecht
12.1 L&P behält sämtliche geistigen Eigentumsrechte an Methoden, Modellen und Systemen.
13. Kündigung und Beendigung
13.1 Der Vertrag endet mit der Erbringung der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13.2 Bei Beendigung hat der Kunde die erbrachten Leistungen sowie angemessene Kosten zu vergüten.
14. Vertragsverletzung
14.1 Eine wesentliche Vertragsverletzung kann nach erfolgter Mahnung zur Kündigung führen.
14.2 Zahlungsverzug gilt als wesentliche Vertragsverletzung.
15. Höhere Gewalt
15.1 L&P haftet nicht für die Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt, einschließlich Cyberangriffen, behördlichen Anordnungen, Pandemien, Krieg usw.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1 Der Vertrag unterliegt dänischem Recht.
16.2 Streitigkeiten werden vor dänischen Gerichten unter Anwendung des Gerichtsstands am Sitz von L&P entschieden.

