Akute Wiederaufnahme von Unternehmen in der Zwangsauflösung
Als staatlich zugelassene Wirtschaftsprüfer erledigen wir alles, was die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) und das Nachlassgericht verlangen. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Brief versendet wurde, deshalb beginnen wir so schnell wie möglich mit einem Gespräch. Sie wissen sofort, ob das Unternehmen gerettet werden kann und was es kostet.

Unternehmen akut wiederaufnehmen, bevor ein Liquidator übernimmt
Für die Wiederaufnahme des Unternehmens bleiben drei Monate, und diese Frist kann nicht verlängert werden. Das Nachlassgericht kann jedoch jederzeit einen Anwalt mit der Schließung des Unternehmens beauftragen, einen sogenannten Liquidator. Geschieht das, kostet es in der Regel über 25.000 DKK zusätzlich.
Deshalb kontaktieren wir das Nachlassgericht umgehend und teilen mit, dass die Wiederaufnahme läuft. Parallel erstellen wir die fehlenden Jahresabschlüsse und registrieren die Wiederaufnahme bei der dänischen Wirtschaftsbehörde, bevor die Frist abläuft.

Mathias Petersen
Fünf große Sterne! Lorentzen & Partners hat mir im vergangenen Monat geholfen, mein Unternehmen wiederaufzunehmen, nachdem es zur Zwangsauflösung übergeben worden war. In meinen Jahren als Selbstständiger habe ich mit einigen verschiedenen Wirtschaftsprüfern zusammengearbeitet, kann aber ohne Zweifel sagen, dass Lorentzen & Partners die professionellste und kompetenteste Prüfungsgesellschaft ist, die mir begegnet ist. Kristian, mit dem ich täglich im Austausch stand, war proaktiv, transparent und, am wichtigsten, immer telefonisch erreichbar, wenn Fragen aufkamen (und die kommen in solchen Situationen auf). Ich kann Lorentzen & Partners allen Unternehmen empfehlen, die professionelle Kommunikation und gründliche Arbeit suchen und zu keinem Zeitpunkt ein flaues Gefühl im Magen haben wollen, ob alles ordentlich erledigt wird. Da sitzt einfach alles. Meine besten Empfehlungen. Mathias Petersen,
Marketingly Digital ApS

Eine korrekte Wiederaufnahme schützt alles, was Sie aufgebaut haben
Akute Intervention beim Nachlassgericht
Wir kontaktieren umgehend das Nachlassgericht, um den Prozess zu stoppen und die kostspielige, erzwungene Bestellung eines Liquidators zu verhindern.
Ursache identifiziert und behoben
Wir identifizieren und eliminieren den Auslöser für die Zwangsauflösung, sodass die Grundlage für das Verfahren vollständig entfällt.
Strategische Sanierung & Fusion
Sollte eine traditionelle Wiederaufnahme unmöglich sein, führen wir einen alternativen Rettungsplan aus, beispielsweise durch eine Fusion, um das Vermögen zu retten.
Gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüferbescheinigungen
Wir geben die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüferbescheinigung über das intakte Stammkapital sowie das Fehlen unzulässiger Gesellschafterdarlehen ab – eine zwingende rechtliche Voraussetzung für die Wiederaufnahme.
Fristgerechte Registrierung
Wir erstellen die Gesellschaftsdokumente, führen die außerordentliche Hauptversammlung durch und registrieren diese innerhalb der 3-Monats-Frist beim dänischen Wirtschaftsamt (Erhvervsstyrelsen).
Staatlich geprüfte Krisenbewältigung
Der Fall wird von einem staatlich geprüften Wirtschaftsprüfer betreut. Sie vermeiden verzögernde Zwischeninstanzen und sichern Ihrem Unternehmen maximale juristische Autorität in einer zeitkritischen Phase.
Im Vergleich
Staatlich geprüfte Notfall-Wiederaufnahme
- Sofortige Intervention: Wir übernehmen umgehend die Steuerung, kontaktieren noch am selben Tag das Insolvenzgericht und leiten einen juristischen Rettungsplan ein, um die Fristen einzufrieren.
- Proaktive Abwehr: Wir blockieren die kostspielige Bestellung eines Liquidators durch eine blitzschnelle Berichtigung der Abmeldegründe des Unternehmens.
- Strategische Sanierung: Ist eine Standardwiederaufnahme ausgeschlossen, setzen wir alternative gesellschaftsrechtliche Notfallpläne um, zum Beispiel eine Rettungsfusion, um die Vermögenswerte zu sichern.
Reaktive Standardbearbeitung
- Kritische Verzögerungen: Der Fall wird in der Warteschlange geparkt, während wertvolle Fristen verstreichen und das Risiko einer vollständigen Kontosperrung des Unternehmens maximiert wird.
- Eskalierte Kosten: Es wird erst gehandelt, nachdem das Insolvenzgericht einen Liquidator bestellt hat, was sofortige Forderungen nach massiven Sicherheitsleistungen auslöst.
- Mangelnde Handlungsfähigkeit: Der Auftrag wird zurückgegeben oder vollständig aufgegeben, wenn die einfachen Standardbedingungen für eine Wiederaufnahme nicht unmittelbar erfüllt werden können.

Von der akuten Abwendung bis zur gesellschaftsrechtlichen Wiederaufnahme
Wir arbeiten nach einem strikten Notfallverfahren, um das Vermögen des Unternehmens zu schützen. Ab der Sekunde, in der wir den Fall übernehmen, haben Sie volle Transparenz über den Prozess, die Fristen und die Finanzen.
Rechtliche Triage & akuter Status
Zuerst klären wir, wo der Fall steht. Wir prüfen, warum das Unternehmen zur Zwangsauflösung übergeben wurde und wie viel Zeit bis zum Fristablauf bleibt, so wissen wir genau, was am dringendsten ist.
Intervention & Rettungsplan
Wir kontaktieren das Nachlassgericht und teilen mit, dass die Wiederaufnahme läuft. Gleichzeitig erhalten Sie einen Plan zum Festpreis, damit Sie wissen, was wir tun und was es kostet, bevor wir weitermachen.
Berichtigung & Wiederaufnahme
Zum Schluss geben wir die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüferbescheinigung ab, halten die Hauptversammlung ab und registrieren die Wiederaufnahme bei der dänischen Wirtschaftsbehörde. Das Unternehmen ist zurück im normalen Betrieb, und Sie können wieder Geschäfte machen und Rechnungen stellen.
Ergebnisse sagen mehr als Versprechen
Wir können Ihnen zwar erzählen, was wir leisten, aber die Erfahrungen unserer Kunden zeigen, ob wir tatsächlich einen Unterschied für ihr Geschäft machen.
Ist das Unternehmen für eine rechtliche Wiederaufnahme qualifiziert?
Wir helfen Unternehmen, die zur Zwangsauflösung übergeben wurden und bei denen noch Zeit bleibt, sie zu retten. Wir sind die Richtigen für Sie, wenn:
Das Unternehmen vor weniger als drei Monaten an das Nachlassgericht übergeben wurde, die Frist also noch nicht abgelaufen ist. Sie wollen vermeiden, dass ein Liquidator bestellt wird, und die zusätzlichen Kosten, die damit verbunden sind. Und Sie wollen einen Berater mit Plan B: Lässt sich das Unternehmen nicht wiederaufnehmen, kann die Geschäftstätigkeit häufig durch eine Fusion mit einer anderen Gesellschaft gerettet werden.
Ist das Unternehmen dagegen bereits geschlossen und im CVR-Register gelöscht, kann es leider nicht wiederaufgenommen werden. Ist das Unternehmen gerettet und wollen Sie sicherstellen, dass so etwas nie wieder passiert, sollten Sie sich unsere Leistungen für Buchhaltung und Jahresabschluss ansehen:

Fragen und Antworten zur Wiederaufnahme
Kann ich mein Unternehmen nach einer Zwangsauflösung wiederaufnehmen?
Ja, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Die Generalversammlung muss die Wiederaufnahme beschließen und eine neue Geschäftsführung wählen. Ein Wirtschaftsprüfer muss bestätigen, dass das Stammkapital intakt ist. Der Grund für die Zwangsauflösung muss behoben werden. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten ab dem Übermittlungsdatum bei der Wirtschaftsbehörde eingegangen sein. Zudem darf sich das Unternehmen in den letzten fünf Jahren nicht bereits in einem Zwangsauflösungsverfahren befunden haben.
Wie hoch ist die Frist für die Wiederaufnahme des Unternehmens?
Sie haben drei Monate ab der Übermittlung durch die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) an das Nachlassgericht Zeit. Es ist entscheidend, schnell zu handeln. Das Nachlassgericht kann bereits nach wenigen Tagen oder erst nach mehreren Wochen einen Liquidator bestellen. Sobald dieser bestellt ist, verlangt er eine Sicherheitsleistung für die Unterstützung bei der Wiederaufnahme, in der Regel ab 25.000 DKK aufwärts.
Was kostet eine Wiederaufnahme?
Das hängt davon ab, wie weit der Prozess fortgeschritten ist, ob bereits ein Liquidator bestellt wurde und wie komplex der Fall ist. Wir nennen Ihnen nach dem ersten Gespräch einen Festpreis, damit Sie genau wissen, was es kostet, bevor Sie sich entscheiden.
Was passiert, wenn eine Wiederaufnahme nicht möglich ist?
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, etwa weil sich das Unternehmen innerhalb der letzten fünf Jahre bereits in einem Zwangsauflösungsverfahren befand, kann eine Fusion der richtige Weg sein. Das Unternehmen in der Zwangsauflösung wird mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen, und die Geschäftstätigkeit wird unter einer neuen CVR-Nummer fortgeführt. Wir gehen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen durch.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Das Nachlassgericht entscheidet, wie das Unternehmen abgewickelt wird. Dies kann eine formlose Auflösung (wenn keine Mittel vorhanden sind), ein Konkursverfahren (bei Schulden und zu veräußernden Vermögenswerten) oder eine Liquidation (bei gesunder Finanzlage, aber geplanter Abwicklung) sein. Wenn das Unternehmen über Mittel verfügt, werden die Kosten aus der Unternehmenskasse gedeckt.
Wie schnell können Sie starten?
In der Regel noch am selben Tag. Wenn ein Unternehmen zur Zwangsauflösung angemeldet wurde, zählt jeder Tag. Das Erstgespräch ist immer unverbindlich, und wir setzen uns in Ihrem Namen mit dem Nachlassgericht in Verbindung, sobald wir grünes Licht von Ihnen haben.
Was unterscheidet Sie von einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?
Sie profitieren von der fachlichen Expertise eines staatlich geprüften Partners, ohne lange auf die Bearbeitung warten zu müssen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt, und müssen nicht in der Warteschleife hängen, während die Frist abläuft.
Ein modernes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Geschäftssinn
Lorentzen & Partners verbindet die fachliche Kompetenz einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der persönlichen Nähe eines kleinen Büros. Wir sind nicht nur eine Kontrollinstanz, sondern ein proaktiver Sparringspartner, der immer ans Telefon geht und Ihr Unternehmen in- und auswendig kennt.
Feste Ansprechpartner pro Kunde
Gesamte Erfahrung
Erstellte Jahresabschlüsse
Kunden, mit denen wir per Du sind
Bringen Sie Ihr Unternehmen wieder auf Kurs, solange die Frist noch läuft.
Machen Sie den ersten Schritt. Alles beginnt mit einem Gespräch, oft noch am selben Tag. Sie schildern uns Ihre Situation, wir hören zu, und Sie wissen genau, woran Sie sind und was als Nächstes zu tun ist. Völlig unverbindlich.

Wir bringen Ordnung in Ihre Finanzen, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der führenden Buchhaltungs- und Gehaltsabrechnungssysteme auf dem Markt. Das bedeutet für Sie: Kein mühsamer Systemwechsel, sondern eine reibungslose Lösung, die vom ersten Tag an funktioniert.




















