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Von der dänischen Wirtschaftsbehörde zur Zwangsauflösung übergeben?

Akute Wiederaufnahme von Unternehmen in der Zwangsauflösung

Als staatlich zugelassene Wirtschaftsprüfer erledigen wir alles, was die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) verlangt. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Erhvervsstyrelsen das Unternehmen an das Insolvenzgericht übergeben hat, deshalb beginnen wir so schnell wie möglich mit einem Gespräch. Sie wissen sofort, ob das Unternehmen gerettet werden kann und was es kostet.

Mehr erfahren

Eine korrekte Wiederaufnahme schützt alles, was Sie aufgebaut haben

Inbegriffen
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Festpreis, bevor wir beginnen

Sie erhalten den Preis für den gesamten Ablauf nach dem ersten Gespräch. Keine laufende Stundenabrechnung, während die Frist läuft.

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Ursache identifiziert und behoben

Die häufigsten Ursachen sind ein fehlender Jahresabschluss oder eine fehlende Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten. Wir berichtigen die Ursache, damit die Grundlage des Verfahrens entfällt.

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Strategische Sanierung & Fusion

Sollte eine traditionelle Wiederaufnahme unmöglich sein, führen wir einen alternativen Rettungsplan aus, beispielsweise durch eine Fusion, um das Vermögen zu retten.

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Gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüferbescheinigungen

Wir geben die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüferbescheinigung über das intakte Stammkapital sowie das Fehlen unzulässiger Gesellschafterdarlehen ab – eine zwingende rechtliche Voraussetzung für die Wiederaufnahme.

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Fristgerechte Registrierung

Wir erstellen die Gesellschaftsdokumente, führen die außerordentliche Gesellschafterversammlung durch und registrieren diese innerhalb der 3-Monats-Frist bei der dänischen Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen).

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Staatlich geprüfte Krisenbewältigung

Der Fall wird von einem staatlich geprüften Wirtschaftsprüfer betreut. Sie vermeiden verzögernde Zwischeninstanzen und sichern Ihrem Unternehmen maximale juristische Autorität in einer zeitkritischen Phase.

Im Vergleich

Reaktive Standardbearbeitung

  • Kritische Verzögerungen: Der Fall wird in der Warteschlange geparkt, während wertvolle Fristen verstreichen und das Risiko einer vollständigen Kontosperrung des Unternehmens maximiert wird.
  • Eskalierte Kosten: Es wird erst gehandelt, nachdem das Insolvenzgericht einen Liquidator bestellt hat, was sofortige Forderungen nach massiven Sicherheitsleistungen auslöst.
  • Mangelnde Handlungsfähigkeit: Der Auftrag wird zurückgegeben oder vollständig aufgegeben, wenn die einfachen Standardbedingungen für eine Wiederaufnahme nicht unmittelbar erfüllt werden können.

Staatlich geprüfte Notfall-Wiederaufnahme

  • Bearbeitung noch am selben Tag: Wir holen die Unterlagen ein und beginnen ab dem ersten Gespräch mit den fehlenden Jahresabschlüssen, statt den Fall in eine Warteschlange zu legen.
  • Proaktive Abwehr: Wir blockieren die kostspielige Bestellung eines Liquidators durch eine blitzschnelle Berichtigung der Abmeldegründe des Unternehmens.
  • Strategische Sanierung: Ist eine Standardwiederaufnahme ausgeschlossen, setzen wir alternative gesellschaftsrechtliche Notfallpläne um, zum Beispiel eine Rettungsfusion, um die Vermögenswerte zu sichern.
KRISEMANAGEMENT-PROZESS

Vom ersten Gespräch bis zur registrierten Wiederaufnahme

Wir arbeiten nach einem strikten Notfallverfahren, um das Vermögen des Unternehmens zu schützen. Ab der Sekunde, in der wir den Fall übernehmen, haben Sie volle Transparenz über den Prozess, die Fristen und die Finanzen.

SCHRITT 01

Rechtliche Triage & akuter Status

Zuerst klären wir, wo der Fall steht. Wir prüfen, warum das Unternehmen zur Zwangsauflösung übergeben wurde und wie viel Zeit bis zum Fristablauf bleibt, so wissen wir genau, was am dringendsten ist.

SCHRITT 02

Rettungsplan & Festpreis

Sie erhalten einen Plan mit Festpreis, damit Sie wissen, was wir tun und was es kostet, bevor wir weitermachen.

SCHRITT 03

Berichtigung & Wiederaufnahme

Zum Schluss geben wir die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüferbescheinigung ab, halten die Gesellschafterversammlung ab und registrieren die Wiederaufnahme bei der dänischen Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen). Das Unternehmen ist zurück im normalen Betrieb, und Sie können wieder Geschäfte machen und Rechnungen stellen.

Bewertungen

Ergebnisse sagen mehr als Versprechen

Wir können Ihnen zwar erzählen, was wir leisten, aber die Erfahrungen unserer Kunden zeigen, ob wir tatsächlich einen Unterschied für ihr Geschäft machen.

AKUTE QUALIFIZIERUNG

Ist Ihr Unternehmen für eine Wiederaufnahme geeignet?

Wir helfen Unternehmen, die zur Zwangsauflösung übergeben wurden. Das Unternehmen kann wiederaufgenommen werden, wenn alle fünf Punkte erfüllt sind (§§ 231 und 232):

  • 01 Das Unternehmen wurde vor weniger als drei Monaten an das Insolvenzgericht übergeben.
  • 02
    Das Unternehmen stand in den letzten fünf Jahren nicht unter Zwangsauflösung.
  • 03
    Der Auslöser des Verfahrens lässt sich beheben, typischerweise fehlende Jahresabschlüsse.
  • 04
    Die Gesellschafter können eine Gesellschafterversammlung einberufen und eine neue Geschäftsführung wählen.
  • 05
    Das Stammkapital ist intakt und es bestehen keine unzulässigen Gesellschafterdarlehen.

Ist das Unternehmen gerettet und wollen Sie sicherstellen, dass es nie wieder passiert, sollten Sie sich unsere Buchhaltungs- und Jahresabschluss-Services ansehen:

FAQ

Fragen und Antworten zur Wiederaufnahme

  • Kann ich mein Unternehmen nach einer Zwangsauflösung wiederaufnehmen?

    Ja, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Die Gesellschafterversammlung muss die Wiederaufnahme beschließen und eine neue Geschäftsführung wählen. Ein Wirtschaftsprüfer muss bestätigen, dass das Stammkapital intakt ist. Der Grund für die Zwangsauflösung muss behoben werden. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten ab dem Übermittlungsdatum bei der dänischen Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) eingegangen sein. Zudem darf sich das Unternehmen in den letzten fünf Jahren nicht bereits in einem Zwangsauflösungsverfahren befunden haben.

  • Wie hoch ist die Frist für die Wiederaufnahme des Unternehmens?

    Sie haben drei Monate ab der Übermittlung durch die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) an das Insolvenzgericht Zeit. Es ist entscheidend, schnell zu handeln. Das Insolvenzgericht kann bereits nach wenigen Tagen oder erst nach mehreren Wochen einen Liquidator bestellen. Sobald dieser bestellt ist, verlangt er eine Sicherheitsleistung für die Unterstützung bei der Wiederaufnahme, in der Regel ab 25.000 DKK aufwärts.

  • Was kostet eine Wiederaufnahme?

    Das hängt davon ab, wie weit der Prozess fortgeschritten ist, ob bereits ein Liquidator bestellt wurde und wie komplex der Fall ist. Wir nennen Ihnen nach dem ersten Gespräch einen Festpreis, damit Sie genau wissen, was es kostet, bevor Sie sich entscheiden.

  • Was passiert, wenn eine Wiederaufnahme nicht möglich ist?

    Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, etwa weil sich das Unternehmen innerhalb der letzten fünf Jahre bereits in einem Zwangsauflösungsverfahren befand, kann eine Fusion der richtige Weg sein. Das Unternehmen in der Zwangsauflösung wird mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen, und die Geschäftstätigkeit wird unter einer neuen CVR-Nummer fortgeführt. Wir gehen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen durch.

  • Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

    Das Insolvenzgericht entscheidet, wie das Unternehmen abgewickelt wird. Dies kann eine formlose Auflösung (wenn keine Mittel vorhanden sind), ein Konkursverfahren (bei Schulden und zu veräußernden Vermögenswerten) oder eine Liquidation (bei gesunder Finanzlage, aber geplanter Abwicklung) sein. Wenn das Unternehmen über Mittel verfügt, werden die Kosten aus der Unternehmenskasse gedeckt.

  • Wie schnell können Sie starten?

    In der Regel noch am selben Tag. Wenn ein Unternehmen zur Zwangsauflösung übergeben wurde, zählt jeder Tag. Das erste Gespräch ist immer unverbindlich, und wir legen los, sobald wir Ihr grünes Licht haben.

  • Was ist, wenn bereits ein Liquidator bestellt wurde?

    Das Unternehmen kann weiterhin wiederaufgenommen werden, aber der Liquidator muss der Wiederaufnahme zustimmen. Deshalb ist entscheidend, wie schnell die Anmeldung eingereicht wird. Ist noch kein Liquidator bestellt, gibt es niemanden, dessen Zustimmung eingeholt werden muss, und der Ablauf ist einfacher und günstiger.

  • Hvad gør jer anderledes end et stort revisionshus?

    Du får den faglige tyngde fra en statsautoriseret partner, men uden at skulle vente på sagsbehandling. Du har én fast revisor, der kender din situation, og du sidder ikke i kø, mens fristen tikker.

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Über uns

Ein modernes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Geschäftssinn

Lorentzen & Partners verbindet die fachliche Kompetenz einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der persönlichen Nähe eines kleinen Büros. Wir sind nicht nur eine Kontrollinstanz, sondern ein proaktiver Sparringspartner, der immer ans Telefon geht und Ihr Unternehmen in- und auswendig kennt.

Feste Ansprechpartner pro Kunde

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Gesamte Erfahrung

50+ Jahre

Erstellte Jahresabschlüsse

500+

Kunden, mit denen wir per Du sind

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Machen Sie den ersten Schritt. Alles beginnt mit einem Gespräch, oft noch am selben Tag. Sie schildern uns Ihre Situation, wir hören zu, und Sie wissen genau, woran Sie sind und was als Nächstes zu tun ist. Völlig unverbindlich.

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Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der führenden Buchhaltungs- und Gehaltsabrechnungssysteme auf dem Markt. Das bedeutet für Sie: Kein mühsamer Systemwechsel, sondern eine reibungslose Lösung, die vom ersten Tag an funktioniert.

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