Staatlich zugelassene Wirtschaftsprüfer

Wiederaufnahme eines Unternehmens in der Zwangsauflösung

Sobald die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) das Unternehmen zur Zwangsauflösung an das Nachlassgericht übergeben hat, ist Zeit ein kritischer Faktor. Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsberichte, korrigieren die fehlenden Jahresabschlüsse und übernehmen die gesamte juristische Kommunikation mit dem Nachlassgericht, damit das Unternehmen wiederaufgenommen wird, bevor die Vermögenswerte eingefroren und ein teurer Liquidator bestellt wird.

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Unternehmen akut wiederaufnehmen, bevor ein Liquidator übernimmt

Eine Überweisung an das Nachlassgericht löst eine unumstößliche Frist von drei Monaten aus. Wird diese überschritten oder ein Liquidator bestellt, bevor Sie reagieren, eskaliert der Fall sofort. Ein Liquidator übernimmt die volle Kontrolle über das Unternehmen, und es wird umgehend eine Sicherheitsleistung (in der Regel über 25.000 DKK) verlangt, bevor die Arbeit überhaupt beginnt.

Wir übernehmen die akute Steuerung des Prozesses. Wir nehmen umgehend Kontakt zum Nachlassgericht auf, um die Bestellung eines Liquidators zu stoppen. Anschließend korrigieren wir schnellstmöglich die fehlenden buchhalterischen Anforderungen und führen eine rechtssichere Wiederaufnahme durch, bevor das Vermögen des Unternehmens gefährdet wird.

Eine korrekte Wiederaufnahme schützt alles, was Sie aufgebaut haben

Inbegriffen
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Akute Intervention beim Nachlassgericht

Wir kontaktieren umgehend das Nachlassgericht, um den Prozess zu stoppen und die kostspielige, erzwungene Bestellung eines Liquidators zu verhindern.

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Ursache identifiziert und behoben

Wir identifizieren und eliminieren den Auslöser für die Zwangsauflösung, sodass die Grundlage für das Verfahren vollständig entfällt.

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Strategische Sanierung & Fusion

Sollte eine traditionelle Wiederaufnahme unmöglich sein, führen wir einen alternativen Rettungsplan aus, beispielsweise durch eine Fusion, um das Vermögen zu retten.

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Gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüferbescheinigungen

Wir geben die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüferbescheinigung über das intakte Stammkapital sowie das Fehlen unzulässiger Gesellschafterdarlehen ab – eine zwingende rechtliche Voraussetzung für die Wiederaufnahme.

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Fristgerechte Registrierung

Wir erstellen die Gesellschaftsdokumente, führen die außerordentliche Hauptversammlung durch und registrieren diese innerhalb der 3-Monats-Frist beim dänischen Wirtschaftsamt (Erhvervsstyrelsen).

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Staatlich geprüfte Krisenbewältigung

Der Fall wird von einem staatlich geprüften Wirtschaftsprüfer betreut. Sie vermeiden verzögernde Zwischeninstanzen und sichern Ihrem Unternehmen maximale juristische Autorität in einer zeitkritischen Phase.

Im Vergleich

Staatlich geprüfte Notfall-Wiederaufnahme

  • Sofortige Intervention: Wir übernehmen umgehend die Steuerung, kontaktieren noch am selben Tag das Insolvenzgericht und leiten einen juristischen Rettungsplan ein, um die Fristen einzufrieren.
  • Proaktive Abwehr: Wir blockieren die kostspielige Bestellung eines Liquidators durch eine blitzschnelle Berichtigung der Abmeldegründe des Unternehmens.
  • Strategische Sanierung: Ist eine Standardwiederaufnahme ausgeschlossen, setzen wir alternative gesellschaftsrechtliche Notfallpläne um – z. B. eine Rettungsfusion –, um die Vermögenswerte zu sichern.

Reaktive Standardbearbeitung

  • Kritische Verzögerungen: Der Fall wird in der Warteschlange geparkt, während wertvolle Fristen verstreichen und das Risiko einer vollständigen Kontosperrung des Unternehmens maximiert wird.
  • Eskalierte Kosten: Es wird erst gehandelt, nachdem das Insolvenzgericht einen Liquidator bestellt hat, was sofortige Forderungen nach massiven Sicherheitsleistungen auslöst.
  • Mangelnde Handlungsfähigkeit: Der Auftrag wird zurückgegeben oder vollständig aufgegeben, wenn die einfachen Standardbedingungen für eine Wiederaufnahme nicht unmittelbar erfüllt werden können.
KRISEMANAGEMENT-PROZESS

Von der akuten Abwendung bis zur gesellschaftsrechtlichen Wiederaufnahme

Wir arbeiten nach einem strikten Notfallverfahren, um das Vermögen des Unternehmens zu schützen. Ab der Sekunde, in der wir den Fall übernehmen, haben Sie volle Transparenz über den Prozess, die Fristen und die Finanzen.

SCHRITT 01

Rechtliche Triage & akuter Status

Wir führen ein sofortiges Screening der rechtlichen Position des Unternehmens durch. Wir ermitteln den genauen Grund für die Abmeldung und bewerten das kritische Zeitfenster, bevor die Fristen des Insolvenzgerichts ablaufen und die Kontrolle auf einen Liquidator übergeht.

SCHRITT 02

Intervention & Rettungsplan

Wir übernehmen die Steuerung und nehmen umgehend Kontakt zum Insolvenzgericht auf, um den Prozess einzufrieren. Sie erhalten einen operativen Aktionsplan zum Festpreis, der genau spezifiziert, wie wir das Unternehmen berichtigen und eine weitere Eskalation abwenden.

SCHRITT 03

Berichtigung & Wiederaufnahme

Wir führen das Krisenmanagement durch: Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftsprüfererklärung, Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Wahl der Geschäftsführung und die abschließende gesellschaftsrechtliche Registrierung beim dänischen Wirtschaftsamt (Erhvervsstyrelsen) innerhalb der Frist.

Bewertungen

Ergebnisse sagen mehr als Versprechen

Wir können Ihnen zwar erzählen, was wir leisten, aber die Erfahrungen unserer Kunden zeigen, ob wir tatsächlich einen Unterschied für ihr Geschäft machen.

AKUTE QUALIFIZIERUNG

Ist das Unternehmen für eine rechtliche Wiederaufnahme qualifiziert?

Unser Krisenmanagement richtet sich an Unternehmen, die akut vor der Schließung bewahrt werden müssen. Wir sind der richtige staatlich zugelassene Partner für Sie, wenn:

Sie sich innerhalb der zwingenden 3-Monats-Frist des Insolvenzgerichts befinden und eine vollständige Auflösung abwenden müssen. Sie möchten die zwangsweise Bestellung eines Liquidators verhindern, die zum sofortigen Kontrollverlust und zur Forderung nach Sicherheitsleistungen führt. Sie benötigen einen Berater, der sowohl die standardisierte Wiederaufnahme als auch eine alternative gesellschaftsrechtliche Rettungsfusion beherrscht.

Ist das Unternehmen hingegen bereits endgültig aufgelöst und im Handelsregister gelöscht? Oder ist das Unternehmen gerettet und Sie suchen lediglich eine stabile operative Verwaltung für die Zukunft? Dann erzielen unsere Betriebsabteilungen den absolut höchsten ROI für Sie:

FAQ

Fragen und Antworten zur Wiederaufnahme

  • Kann ich mein Unternehmen nach einer Zwangsauflösung wiederaufnehmen?

    Ja, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Die Generalversammlung muss die Wiederaufnahme beschließen und eine neue Geschäftsführung wählen. Ein Wirtschaftsprüfer muss bestätigen, dass das Stammkapital intakt ist. Der Grund für die Zwangsauflösung muss behoben werden. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten ab dem Übermittlungsdatum bei der Wirtschaftsbehörde eingegangen sein. Zudem darf sich das Unternehmen in den letzten fünf Jahren nicht bereits in einem Zwangsauflösungsverfahren befunden haben.

  • Wie hoch ist die Frist für die Wiederaufnahme des Unternehmens?

    Sie haben drei Monate ab der Übermittlung durch die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) an das Nachlassgericht Zeit. Es ist entscheidend, schnell zu handeln. Das Nachlassgericht kann bereits nach wenigen Tagen oder erst nach mehreren Wochen einen Liquidator bestellen. Sobald dieser bestellt ist, verlangt er eine Sicherheitsleistung für die Unterstützung bei der Wiederaufnahme, in der Regel ab 25.000 DKK aufwärts.

  • Was kostet eine Wiederaufnahme?

    Das hängt davon ab, wie weit der Prozess fortgeschritten ist, ob bereits ein Liquidator bestellt wurde und wie komplex der Fall ist. Wir nennen Ihnen nach dem ersten Gespräch einen Festpreis, damit Sie genau wissen, was es kostet, bevor Sie sich entscheiden.

  • Was passiert, wenn eine Wiederaufnahme nicht möglich ist?

    Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, etwa weil sich das Unternehmen innerhalb der letzten fünf Jahre bereits in einem Zwangsauflösungsverfahren befand, kann eine Fusion der richtige Weg sein. Das Unternehmen in der Zwangsauflösung wird mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen, und die Geschäftstätigkeit wird unter einer neuen CVR-Nummer fortgeführt. Wir gehen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen durch.

  • Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

    Das Nachlassgericht entscheidet, wie das Unternehmen abgewickelt wird. Dies kann eine formlose Auflösung (wenn keine Mittel vorhanden sind), ein Konkursverfahren (bei Schulden und zu veräußernden Vermögenswerten) oder eine Liquidation (bei gesunder Finanzlage, aber geplanter Abwicklung) sein. Wenn das Unternehmen über Mittel verfügt, werden die Kosten aus der Unternehmenskasse gedeckt.

  • Wie schnell können Sie starten?

    In der Regel noch am selben Tag. Wenn ein Unternehmen zur Zwangsauflösung angemeldet wurde, zählt jeder Tag. Das Erstgespräch ist immer unverbindlich, und wir setzen uns in Ihrem Namen mit dem Nachlassgericht in Verbindung, sobald wir grünes Licht von Ihnen haben.

  • Was unterscheidet Sie von einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?

    Sie profitieren von der fachlichen Expertise eines staatlich geprüften Partners, ohne lange auf die Bearbeitung warten zu müssen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt, und müssen nicht in der Warteschleife hängen, während die Frist abläuft.

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Über uns

Ein modernes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Geschäftssinn

Lorentzen & Partners verbindet die fachliche Kompetenz einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der persönlichen Nähe eines kleinen Büros. Wir sind nicht nur eine Kontrollinstanz, sondern ein proaktiver Sparringspartner, der immer ans Telefon geht und Ihr Unternehmen in- und auswendig kennt.

Feste Ansprechpartner pro Kunde

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Gesamte Erfahrung

50+ Jahre

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500+

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Bringen Sie Ihr Unternehmen wieder auf Kurs, solange die Frist noch läuft.

Machen Sie den ersten Schritt. Alles beginnt mit einem Gespräch, oft noch am selben Tag. Sie schildern uns Ihre Situation, wir hören zu, und Sie wissen genau, woran Sie sind und was als Nächstes zu tun ist. Völlig unverbindlich.

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Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der führenden Buchhaltungs- und Gehaltsabrechnungssysteme auf dem Markt. Das bedeutet für Sie: Kein mühsamer Systemwechsel, sondern eine reibungslose Lösung, die vom ersten Tag an funktioniert.

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